Häufig gestellte Fragen zu den Klimaschutzverträgen
Wirkung
Klimaschutzverträge fördern klimafreundliche Anlagen, wodurch allein bis 2045 rund 350 Megatonnen CO2-Äquivalente unmittelbar eingespart werden.
Klimaschutzverträge beschleunigen die Markttransformation: Für die geförderten Projekte werden neue Technologien sowie Infrastruktur entwickelt und gebaut, es entstehen neue Wertschöpfungsketten. So werden klimafreundliche Technologien preiswerter. Darauf können Unternehmen weltweit aufsetzen und früher auf Klimaneutralität umstellen.
Die Förderung setzt einen weiteren Anreiz für Unternehmen, nun klimafreundliche Technologien einzusetzen. Klimaschutzverträge stellen so eine entscheidende Ergänzung zu weiteren klimapolitischen Instrumenten wie dem Emissionshandel und grünen Leitmärkten dar.
Die Förderung geht zunächst an die Industrieunternehmen, die sich im Auktionsverfahren durchsetzen konnten. Diese errichten und betreiben damit neuartige, klimafreundliche Industrieanlagen. Davon profitiert ein deutlich größerer Kreis: Beschäftigte, Zulieferer, klimabewusste VerbraucherInnen und sogar andere, konkurrierende Industrieunternehmen. Denn Letztere können auf dem neu etablierten Know-how aufsetzen und die entstandene Infrastruktur nutzen. So reduzieren sie ihre Kosten, machen ihre Unternehmen klimaneutral und verschaffen sich einen Vorteil auf dem Weltmarkt. Das alles hilft der Wirtschaft der Zukunft. Und natürlich dem Klima.
Neben den geförderten Unternehmen, ihren Zulieferern und Beschäftigten profitieren auch die Verbraucher, die zukünftig klimafreundliche Produkte nachfragen können. Für die gesamte deutsche Wirtschaft sind die Klimaschutzverträge eine Chance, eine globale Vorreiterrolle einzunehmen. Das alles geschieht zu geringen Kosten: Aufgrund des Gebotsverfahrens bekommen nur die günstigsten Vorhaben eine Förderung. Das Hedging stellt sicher, dass sich die Kosten automatisch an den tatsächlichen Bedarf anpassen – und dass es irgendwann zu Überschusszahlungen der geförderten Unternehmen zurück an den Staat kommt, sobald die klimafreundliche Produktion günstiger als die klimaschädliche ist. Langfristig tragen die Klimaschutzverträge zum Erhalt der industriellen Produktion in Deutschland bei und führen so zu höheren zukünftigen Steuereinnahmen.
Für das erste Gebotsverfahren steht ein Budget von bis zu vier Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist die maximale Fördersumme für das Szenario, dass eine klimafreundliche Produktion in der 15-jährigen Vertragslaufzeit der abzuschließenden Klimaschutzverträge sehr teuer wird. Im realistischen Szenario wird nur ein Teil dieses Geldes ausgezahlt.
Es werden Vorhaben mit einer maximalen Fördersumme von einer Milliarde Euro gefördert. Den wenigen Vorhaben, die noch größer sind, wollen wir in einer künftigen Gebotsrunde eine Möglichkeit zum Gebot einräumen.
Die Klimaschutzverträge wählen einen anderen Ansatz, aber im Ergebnis sind die Klimaschutzverträge nach unserer Einschätzung das zielgenauere Instrument. Der IRA fördert die Erzeugung von erneuerbarer Energie mit pauschalen Beträgen. So kann es einerseits zu sogenannten windfall profits zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler kommen, also Zufallsgewinne für Unternehmen, die gar keine Förderung benötigen. Andererseits ist nicht klar, ob die Subventionen tatsächlich zu einer Transformation hin zu einer klimaneutralen Industrie führen.
Klimaschutzverträge setzen hingegen hinten in der Wertschöpfungskette an: Sie unterstützen mit einer effizienten Fördersumme Industrieunternehmen dabei, klimafreundliche Anlagen zu betreiben. Diese sorgen sodann selbst dafür, dass die Technologien für eine grüne Industrie möglichst effizient entlang der gesamten Wertschöpfungsketten entstehen – etwa auch Elektrolyseure zur Produktion von Wasserstoff.
Wer nimmt teil?
Alle Vorhaben, die erfolgreich am ersten vorbereitenden Verfahren teilgenommen haben. Wir haben diesen bereits Zulassungsschreiben mit weiteren Informationen zugeschickt. Wir ermutigen alle Unternehmen, die große, klimafreundliche Industrieanlagen betreiben wollen, sich in der im Sommer startenden zweiten Runde zu bewerben.
Unternehmen haben vier Monate Zeit, um ein Gebot abzugeben. Das ist im Vergleich zu anderen Auktionen ein vergleichsweise langer Zeitraum. Wir wollen diese Zeit aber bewusst geben, da das Instrument neu ist und sich alle darauf einstellen können sollen. Nach Ablauf der Gebotsphase wird der Zuschlag innerhalb von circa zwei Monaten erteilt.
Das Förderprogramm ist ausgelegt für eine effiziente Förderung von energieintensiven Anlagen. Diese werden nicht nur von großen Unternehmen betrieben, sondern auch vom industriellen Mittelstand. Für diesen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Klimaschutzverträge bewusst offengehalten: Erstens durch die Absenkung der Mindestemissionen der Referenzanlage auf zehn Kilotonnen pro Jahr; zweitens dadurch, dass sich mehrere kleine Unternehmen zusammen bewerben können; drittens durch einen Ausschluss besonders großer Anlagen in der ersten Gebotsrunde. Zum Vergleich: Zehn Kilotonnen entsprechen dem durchschnittlichen jährlichen CO2-Verbrauch von 1.300 Menschen; große Zementwerke oder Ammoniakanlagen stoßen mit einer Million Tonnen das Hundertfache aus.
Zugleich ist klar: Nicht jedes Unternehmen kann über die Klimaschutzverträge seine Emissionen senken. Deswegen gibt es verschiedene weitere Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, insbesondere auch für noch kleinere Unternehmen.
Klimaschutzvorträge unterstützen traditionsreiche Industriebranchen (wie etwa Papier und Glas) für die Zukunft. Durch die Förderung können neue, global vorbildliche Anlagen früher gebaut und in Betrieb genommen werden. Das schafft Technologieführerschaft in wichtigen Zukunftsfeldern der Industrie. Außerdem unterstützt die Förderung den Aufbau neuer Infrastrukturen, etwa beim Wasserstoff. Damit sind die Klimaschutzverträge ein Beitrag zur Modernisierung unseres Standorts.
Das Programm steht auch Unternehmen mit kleineren Produktionsanlagen offen. Die Referenzanlage muss nur zehn Kilotonnen CO2 pro Jahr ausstoßen. Das erreichen etwa mittelständische Industrieunternehmen aus der Glas- und Papierindustrie. Zudem können sich mehrere kleinere Anlagen gemeinsam für eine Förderung als Konsortium bewerben. Durch die maximale Förderung in Höhe von einer Milliarde Euro pro Projekt werden sehr große Vorhaben ausgeschlossen, sodass kleinere Vorhaben insbesondere des industriellen Mittelstands eine bessere Chance haben.
Der Mittelstand profitiert von Klimaschutzverträgen zudem mittelbar, etwa durch Aufträge im Anlagenbau oder sinkende Kosten klimafreundlicher Anlagen. Und: Für Mittelständler mit kleineren Industrieanlagen gibt es Fördermöglichkeiten, die in der Regel besser passen, wie die ebenfalls in Kürze startende neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“.
Wir bekommen sehr viele, sehr positive Rückmeldungen und viele Staaten wollen dem Vorbild der Klimaschutzverträge mit ähnlichen Förderprogrammen folgen. Die Klimaschutzverträge verteilen kein Geld mit der Gießkanne, sondern sollen mit den begrenzten Mitteln möglichst viele der innovativsten und günstigsten Vorhaben fördern. Das ist nach unserer Einschätzung ein sehr zielgenaues Vorgehen und wichtig für den deutschen Industrie- und Innovationsstandort sowie den Klimaschutz.
Sonstiges
Fast 80 Prozent der Emissionen im Industriebereich kommen von Unternehmen, die bereits am Emissionshandel teilnehmen. Das zeigt: Die CO2-Bepreisung reicht bislang nicht aus, um eine breite Umstellung der CO2-intensiven Industrie anzustoßen, da die Kosten für eine Umstellung häufig noch sehr hoch und mit großen Preisrisiken behaftet sind. Deshalb müssen auch die Investitionsrisiken für klimafreundliche Industrieanlagen sinken. Genau das leisten die Klimaschutzverträge. Im Zusammenspiel mit dem europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) beschleunigen sie die Transformation der Industrie und verhindern damit früher und in größerem Umfang Emissionen. Gleichzeitig schaffen sie einen Wettbewerbsvorteil durch Innovationen, den der EU-ETS alleine nicht leisten kann, und helfen deutschen Unternehmen im internationalen Wettbewerb.
Es wird noch längere Zeit dauern, bis grüne Leitmärkte in Europa und weltweit etabliert sind. Solange können wir angesichts des wachsenden internationalen Wettbewerbsdrucks und der Klimakrise nicht warten. Zudem entstehen grüne Leitmärkte erst, wenn es auch grüne Produkte gibt – und dafür braucht es die mit den Klimaschutzverträgen geförderten Produktionsprozesse. Es müssen also im Ergebnis verschiedene Instrumente zusammenspielen und zusammenwirken. Die Klimaschutzverträge sind für die jetzige Phase unseres Wegs in Richtung Klimaneutralität die richtige und notwendige Ergänzung.
Die Klimaschutzverträge sind ein weltweit neuartiges Förderprogramm, das auf wissenschaftlicher Pionierarbeit beruht und das so noch niemand umgesetzt hat. Wir werden in der ersten Gebotsrunde gemeinsam mit der Industrie und unterstützt von der Wissenschaft sehr viel lernen. Ob es dann Anpassungen für die zweite Gebotsrunde braucht, müssen wir sehen. Das können wir erst nach Abschluss der ersten Gebotsrunde entscheiden.
Nein. Das Gegenteil ist der Fall. Wir wollen das gesamte Verfahren vom Gebot bis zur Förderzusage so effizient wie möglich gestalten und dafür müssen wir es objektiv definieren. Dazu braucht es auch Formeln.
Konkret bedeutet das: Wir haben das Bewilligungsverfahren von (sonst üblichen) jahrelangen Prüfungen auf wenige Monate reduziert. Das schaffen wir durch das Gebotsverfahren: Der Staat prüft nicht mehr die (für ihn extrem schwer feststellbaren) Kosten und Einnahmen einer großen, neuartigen Industrieanlage der nächsten 15 Jahre. Er gibt vielmehr die Förderung an die Unternehmen, die den niedrigsten Preis in Euro pro vermiedener Tonne CO2 bieten. Diesen Gebotspreis zu errechnen und dabei verschiedene Industrieanlagen unterschiedlicher Branchen vergleichbar zu machen, erfordert entsprechende Berechnungsschritte.
Zudem möchten wir möglichst effizient nur die jeweiligen Mehrkosten fördern und irgendwann auch Geld von den geförderten Unternehmen zurückbekommen. Das geht über eine dynamisierte Preisanpassung (sogenanntes Hedging), die den aktuellen Marktpreis abbildet, etwa von Wasserstoff. Auch das geht – ebenso wie in der Privatwirtschaft – nur durch Formeln.
Fachleute haben etwa fünf Stunden gebraucht, um die Formeln zu verstehen. Das halten wir angesichts der massiven Bürokratievereinfachung und dem effizienten Steuermitteleinsatz für eine Förderung von bis zu dreistelligen Millionenbeträgen pro Vorhaben für angemessen. Zudem werden geeignete Beratungsangebote und Eingabehilfen geschaffen.
Wir planen dieses Jahr den Start eines und nächstes Jahr zweier Gebotsverfahren. Die maximale Gesamtförderung soll im zweistelligen Milliardenbereich liegen.
Insbesondere da, wo Förderprogramme dasselbe fördern, schließen wir eine Doppelförderung aus (z. B. bei Important Projects of Common European Interest, kurz IPCEI). Hier müssen sich Unternehmen entscheiden, welches Programm sie in Anspruch nehmen wollen. Gleiches gilt auch für die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK). Zwar können sich Unternehmen sowohl auf das BIK als auch auf eine Förderung durch einen Klimaschutzvertrag bewerben, aber im Ergebnis nur eines der beiden Programme nutzen.