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Zweites vorbereitendes Verfahren
Vierte digitale Sprechstunde verfügbar

27.08.2024 | Aktualisiert: 13.09.2024 | Am 12. September 2024 fand die letzte der insgesamt vier digitalen Sprechstunden zum Förderprogramm Klimaschutzverträge statt. Darin wurden Fragen zum zweiten vorbereitenden Verfahren beantwortet. Eine Aufzeichnung aller Veranstaltungen finden Sie hier.

Am 29. Juli 2024 startete das zweite vorbereitende Verfahren zum Förderprogramm der Klimaschutzverträge (KSV). Vor diesem Hintergrund bot das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) allen Interessierten die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Webinarreihe mit dem Titel "Sprechstunde Klimaschutzverträge" über verschiedene Aspekte des zweiten vorbereitenden Verfahrens zu informieren und Fragen zu stellen.  Wer an einem oder mehreren der insgesamt vier Webinare nicht teilnehmen konnte, hat nun die Möglichkeit, sie hier nachzusehen.

Erste digitale Sprechstunde: Allgemeine Informationen und Fragen

Das Interesse an der ersten digitalen Sprechstunde am 22. August war groß: Über 200 Personen nahmen an der einstündigen Auftaktveranstaltung mit dem Titel „Allgemeine Informationen und Fragen zum vorbereitenden Verfahren“ teil. Viele nutzten zudem die Chance, vorab ihre Fragen anonymisiert einzureichen, die dann live beantwortet wurden. Zusätzlich gab es die Möglichkeit, direkt im Webinar über die Chatfunktion Fragen zu stellen. Die Antworten auf alle Fragen werden in den kommenden Tagen bei den Fragen und Antworten zum 2. Vorbereitenden Verfahren zu finden sein.

In ihrer Begrüßung appellierte Dr. Beate Baron, Leiterin der Unterabteilung Dekarbonisierung, Klima- und Umweltschutz in der Industrie im BMWK, an die Unternehmen, am zweiten vorbereitenden Verfahren teilzunehmen, da dies Voraussetzung für die Teilnahme am zweiten Gebotsverfahren sei. Zudem diene das vorbereitende Verfahren dazu, das nachfolgende Gebotsverfahren auf Basis der im vorbereitenden Verfahren eingereichten Projektskizzen möglichst passgenau auszugestalten.

Das zweite Gebotsverfahren soll laut Baron noch in diesem Jahr gestartet und im kommenden Jahr abgeschlossen werden. Seine Durchführung stehe zwar noch unter Haushaltsvorbehalt, da das Parlament erst im Herbst über den Haushalt für das kommende Jahr entscheide. Doch gebe es bereits einen Kabinettsbeschluss zum Klima- und Transformationsfonds (KTF), in dem ein Milliardenbetrag im unteren zweistelligen Bereich für das zweite Gebotsverfahren vorgesehen sei.

Im Anschluss an die Begrüßung gab es einen kurzen Vortrag zu den Zielen und Besonderheiten des Förderinstruments der Klimaschutzverträge. Diese sind eine Anschubfinanzierung, um Industrieanlagen, die die Dekarbonisierung der Industrie vorantreiben, in Deutschland zu errichten und zu betreiben. Dafür nutzen die Verträge, anders als klassische Förderprogramme, ein wettbewerbliches Gebotsverfahren. Ziel ist es, dass sich diese Technologien schneller und mittelfristig ohne staatliche Förderung etablieren. Insgesamt soll das neue Förderprogramm dabei unterstützen, dass im Industriesektor erhebliche Mengen an CO2-Emissionen eingespart werden, und damit einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten. 

Eine Teilnahme am zweiten vorbereitenden Verfahren, das am 29. Juli 2024 gestartet ist, ist für alle, die sich im zweiten Gebotsverfahren um eine Förderung bewerben wollen, Pflicht. Noch bis zum 30. September 2024 haben interessierte Unternehmen Zeit, ihre Projektskizzen einzureichen, denn mit Ablauf dieses Datums endet die materielle Ausschlussfrist.

Alle für das zweite vorbereitende Verfahren relevanten Dokumente finden sich im Dokumentenschrank auf der Website. Zwingender Bestandteil der Teilnahme am vorbereitenden Verfahren sind der Fragebogen und das quantitative Abfragedokument zum zweiten vorbereitenden Verfahren sowie der Teilnahmeantrag. Den gesamten Mitschnitt finden Sie hier:

Erste digitale Sprechstunde

Zweite Sprechstunde: Rechtliche Fragen

Im zweiten Teil der Webinarreihe „Sprechstunde Klimaschutzverträge. Fragen und Antworten zum Vorverfahren“ drehte sich alles um rechtliche Fragen zu den Klimaschutzverträgen.

Zu Beginn erklärte Dr. Benedikt Dengler, Referent im BMWK, dass derzeit die Förderrichtlinie (FRL) in der im März 2024 veröffentlichten Fassung gelte und sich Antworten, die im Rahmen des Webinars gegeben würden, auf diese Fassung bezögen. Gleichzeitig evaluiere das BMWK die FRL auf Grundlage der Ergebnisse des ersten Gebotsverfahrens derzeit. Ziel sei es, in bestimmten Punkten noch mehr Flexibilität und weitere Verbesserungen für die Antragsteller zu erreichen. Hilfreich sei, so Dengler, dass die Unternehmen Feedback zur Teilnahme am Gebotsverfahren gäben.

Im Vortrag selber standen zunächst Pflichten und Obliegenheiten der Zuwendungsempfänger sowie mögliche Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen im Mittelpunkt. Vor allem aber zeigte Referent Dr. Hajo Hoffmann (Projektträger Jülich) Lösungsansätze auf, etwa bei einem verzögerten operativen Projektbeginn.

Mit der Unterzeichnung eines KSV verpflichten sich die Unternehmen zu einem bestimmten Ergebnis – in diesem Fall die klimafreundliche Produktion – zu einem bestimmten Preis. Wenn das Unternehmen das vereinbarte Ziel erreicht, erhält es die vereinbarte Zahlung. Insofern funktioniere das neue Förderprogramm im Grundsatz wie privatwirtschaftliche Verträge sonst auch, so Hoffmann. Er hob zudem hervor, dass das Regelwerk darauf ausgerichtet sei, auf unvorhersehbare Ereignisse im Projektverlauf flexibel reagieren zu können.

So gebe es unter anderem die Möglichkeit, die Frist für den operativen Beginn eines Projekts zu verlängern oder die Energieträgerbedarfe anzupassen. Voraussetzung sei, dass der Zuwendungsempfänger entsprechende Änderungen im Projektverlauf frühzeitig kommuniziere und mit dem Zuwendungsgeber abstimme. Dann stünden die Chancen gut, gemeinsam eine Lösung zu finden und ungewollte Rechtsfolgen zu vermeiden. Das vollständige Webinar können Sie hier nachsehen:

Zweite digitale Sprechstunde

Dritte Sprechstunde: Anderweitige Förderung / Kumulierung

Im dritten Teil der digitalen Sprechstunde zum zweiten vorbereitenden Verfahren standen die Themen Kumulierung und Anderweitige Förderung im Fokus.

Gleich zu Beginn seines Vortrags hatte Roland Bege (Projektträger Jülich) eine gute Nachricht für alle Interessierten: Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist bei den Klimaschutzverträgen grundsätzlich möglich. Doch wie immer bestätigt auch hier die Ausnahme die Regel. So wurden im ersten Förderaufruf unter anderem Vorhaben von einer Förderung ausgeschlossen, wenn sie bereits im Rahmen des Förderprogramms IPCEI Wasserstoff ausgewählt worden waren.

Bege machte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zudem darauf aufmerksam, dass sie beim Thema Kumulierung nicht nur die Bestimmungen der KSV im Blick haben sollten, sondern auch die Regelungen der jeweiligen anderen Förderprogramme, die möglicherweise weitergehende Kumulierungsverbote vorsähen.

Anschließend erläuterte Bege, was genau mit dem Begriff der Anderweitigen Förderung gemeint ist. Kurz gesagt: Anderweitige Förderungen sind Fördermittel des Zuwendungsempfängers für dieselben förderfähigen Investitionen, Ausgaben und Kosten, die durch andere Förderinstrumente bereitgestellt werden. Dazu zählen etwa Beihilfen wie die EEW-Förderung oder zentral verwaltete Unionsmittel, die nicht direkt oder indirekt der Kontrolle Deutschlands unterliegen, wie zum Beispiel der EU-Innovationsfonds.

Wie sehr das Thema Kumulierung die potenziellen Antragsteller beschäftigt, wurde auch an der Vielzahl der Fragen deutlich, die in der folgenden Fragerunde zur Sprache kamen. So wurde unter anderem gefragt, ob sich eine Förderung aus dem EU Innovation Fund mit einer Förderung durch die KSV kombinieren lasse. Diese Frage konnte allerdings nicht abschließend beantwortet werden, da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, welche Kumulierungsverbote es im zweiten Förderaufruf geben wird.

Eine andere Person wollte wissen, ob es möglich sei, am zweiten vorbereitenden Verfahren der KSV teilzunehmen und sich gleichzeitig um eine Förderung im Förderprogramm „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK) zu bewerben. Hier lautete die Antwort, dass sich ein Unternehmen zwar um beide Förderung bewerben, aber im Falle eines Zuschlags nur eine von beiden in Anspruch nehmen könne.

Das vollständige Webinar können Sie hier nachschauen:

Dritte digitale Sprechstunde

Vierte Sprechstunde: Konventionelle Referenzanlagen / vorgelagerte Referenzsysteme / Dynamisierung

Eigentlich war geplant, den vierten und vorerst letzten Teil der digitalen Sprechstunde ausschließlich den für das Förderprogramm Klimaschutzverträge zentralen Begriffen Referenzanlage und Referenzsystem zu widmen. Da es aber im Vorfeld viele Fragen zu den Themen Dynamisierung und Auszahlung im Zeitverlauf gab, ergänzte Referent Thomas Kropp (VDI/VDE-IT) seinen Vortrag um diese beiden relevanten Aspekte.

In seiner Begrüßung zeigte sich Dr. Patrick Hübner, Referent im BMWK, erfreut über viel positives Feedback zu den digitalen Sprechstunden. Es sei daher gut möglich, dass die Webinar-Reihe zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werde.

Zudem hatte er einen formalen und einen inhaltlichen Hinweis für alle, die überlegen, am zweiten Gebotsverfahren teilzunehmen. Zum einen sollten sie bei der Antragstellung darauf achten, die korrekten Unterlagen zu verwenden. Diese finden sich im Dokumentenschrank unter „Unterlagen zum zweiten vorbereitenden Verfahren“. Zum anderen, so Hübner, wolle das BMWK das zweite Gebotsverfahren für CCUS-Projekte öffnen. Diese waren im ersten Gebotsverfahren noch nicht für eine Förderung zugelassen.  

Im anschließenden Vortrag ging Referent Kropp auf die Unterschiede zwischen Referenzsystem, vorgelagertem Referenzsystem und konventioneller Referenzanlage ein. Ein Referenzsystem ist eine effiziente und emissionsarme Anlagenkonstellation zur Herstellung eines Produkts. Welche Referenzsysteme konkret für die Klimaschutzverträge gelten, ist im ersten Förderaufruf festgelegt. Eine konventionelle Referenzanlage hingegen ist eine reale Anlage des Zuwendungsempfängers, die denselben Referenzsystemen unterliegt wie die geförderte Anlage.

Ein vorgelagertes Referenzsystem wiederum bezieht sich nicht auf das geförderte Produkt. Vielmehr geht es dabei um ein vorgelagertes Produkt, das im Vorhaben zum geförderten Produkt weiterverarbeitet wird. Vorgelagerte Produkte sind laut erstem Förderaufruf Synthesegas, Wasserstoff, Wärmebereitstellung sowie Brennstoffeinsatz.

Mit Blick auf die Auszahlungen aus dem Förderprogramm wies Kropp darauf hin, dass diese daran gekoppelt seien, welche CO2-Minderungen gegenüber dem Referenzsystem tatsächlich erreicht werden. Anders gesagt: Geld aus dem Fördertopf bekommen die Unternehmen erst nach dem operativen Beginn des geförderten Vorhabens, nicht aber in der Investitionsphase.

Das vollständige Webinar können Sie hier anschauen:

Vierte digitale Sprechstunde

Ergänzende Hinweise:

Die Webinare bauen inhaltlich nicht aufeinander auf - Sie können sich also die  Aufzeichnungen auch einzeln anschauen. Wir empfehlen vorab die Lektüre unseres Handbuchs (PDF) sowie der Bieterfragen

Mehr Informationen zum Programm der Klimaschutzverträge und speziell zum vorbereitenden Verfahren finden Sie hier.

Alle für das zweite vorbereitende Verfahren relevanten Dokumente finden Sie im Dokumentenschrank.

Fragen zum vorbereitenden Verfahren und zum Förderprogramm Klimaschutzverträge richten Sie bitte an: fragen@klimaschutzvertraege.info

 *Wir weisen darauf hin, dass die den Webinaren zu entnehmenden Informationen rechtlich unverbindlich sind. Im Zweifel gehen die Bestimmungen der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge (FRL KSV), des Klimaschutzvertrags, des Zuwendungsbescheids und des Förderaufrufs vor.