Zweites Gebotsverfahren
Konsultation zur Förderrichtlinie Klimaschutzverträge
06.12.2024 | Für die Förderrichtlinie Klimaschutzverträge in der Entwurfsfassung vom 27.11.2024 läuft vom 6. Dezember 2024 bis zum 17. Januar 2025 ein öffentliches Konsultationsverfahren. Hier finden Sie alle Informationen.
Bei den Klimaschutzverträgen nach dem Konzept der CO2-Differenzverträge (engl. Carbon Contracts for Difference) handelt es sich um ein weltweit neuartiges Förderinstrument. Es fördert besonders transformative Produktionsverfahren, indem es Mehrkosten von Unternehmen aus energieintensiven Industriebranchen ausgleicht. Sowohl die Errichtung (CAPEX) und den Betrieb (OPEX) von klimafreundlicheren Anlagen im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen soll klimafreundliche Produktionsverfahren ermöglichen.
Die ersten Klimaschutzverträge wurden aufgrund der am 11.03.2024 veröffentlichten Förderrichtlinie Klimaschutzverträge im Oktober 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den jeweiligen zu bezuschlagenden Unternehmen geschlossen.
Die Überarbeitungen der dieser öffentlichen Konsultation zugrundeliegenden Fassung der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge (PDF) gegenüber der am 11.03.2024 veröffentlichten Förderrichtlinie (die ebenfalls im Dokumentenschrank zu finden ist) beruhen auf Erkenntnissen aus dem ersten Gebotsverfahren, einer Unternehmensumfrage und einzelnen Gesprächen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz („BMWK“) mit Interessenten.
Stellungnahmefrist, Veröffentlichung, weiteres Verfahren
Das BMWK bittet interessierte Verbände, Unternehmen und sonstige betroffene Organisationen und Personen mit der vorliegenden Konsultation um Stellungnahme zu den vorgeschlagenen neuen Maßnahmen, einschließlich zur Angemessenheit und zu den Auswirkungen der vorgeschlagenen neuen Maßnahmen auf den Wettbewerb sowie zu einzelnen wettbewerbsrelevanten Aspekten. (Das Konsultationsschreiben können Sie hier herunterladen (PDF).) Die Stellungnahmen werden so bald wie möglich, spätestens aber bis zum
17.01.2025,
erbeten. Für die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation ist der dafür vorgesehene Rückmeldebogen (Dokument hier herunterladen) zu nutzen und an die folgende E-Mail-Adresse zu senden:
Das BMWK wird die Stellungnahmen analysieren und in das weitere Verfahren einbeziehen. Zudem wird eine Auswertung der Konsultation veröffentlicht. Mit der Teilnahme an der öffentlichen Konsultation räumen die Verfasser dem BMWK die Nutzungsrechte für die zeitlich unbefristete Veröffentlichung ihrer Stellungnahme auf der Internetseite des BMWK ein. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden dabei gewahrt. Ein Link zur Auswertung der Konsultation wird der Europäischen Kommission zusammen mit der offiziellen Anmeldung der Maßnahme zum Zweck der beihilferechtlichen Genehmigung zur Verfügung gestellt werden.
Zu Stellungnahmen von Interessenvertreter/-innen, die im Lobbyregister registriert sind, ist die Lobbyregisternummer anzugeben.