
Zweites Gebotsverfahren
Konsultation zur Förderrichtlinie Klimaschutzverträge
27.01.2025 | Bis zum 17. Januar 2025 dauerte das öffentliche Konsultationsverfahren für die Förderrichtlinie Klimaschutzverträge in der Entwurfsfassung vom 27.11.2024. So geht es nun weiter.
Bei den Klimaschutzverträgen nach dem Konzept der CO2-Differenzverträge (engl. Carbon Contracts for Difference) handelt es sich um ein weltweit neuartiges Förderinstrument. Es fördert besonders transformative Produktionsverfahren, indem es Mehrkosten von Unternehmen aus energieintensiven Industriebranchen ausgleicht. Sowohl die Errichtung (CAPEX) als auch der Betrieb (OPEX) von klimafreundlicheren Anlagen im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen soll klimafreundliche Produktionsverfahren ermöglichen.
Die ersten Klimaschutzverträge wurden aufgrund der am 11.03.2024 veröffentlichten Förderrichtlinie Klimaschutzverträge im Oktober 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den jeweiligen zu bezuschlagenden Unternehmen geschlossen.
Die Überarbeitungen der dieser öffentlichen Konsultation zugrundeliegenden Fassung der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge (PDF) gegenüber der am 11.03.2024 veröffentlichten Förderrichtlinie (die ebenfalls im Dokumentenschrank zu finden ist) beruhen auf Erkenntnissen aus dem ersten Gebotsverfahren, einer Unternehmensumfrage und einzelnen Gesprächen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz („BMWK“) mit Interessenten.
Stellungnahmefrist, Veröffentlichung, weiteres Verfahren
Mit der Konsultation bat das BMWK interessierte Verbände, Unternehmen und sonstige betroffene Organisationen und Personen um Stellungnahme zu den vorgeschlagenen neuen Maßnahmen, einschließlich zur Angemessenheit und zu den Auswirkungen der vorgeschlagenen neuen Maßnahmen auf den Wettbewerb sowie zu einzelnen wettbewerbsrelevanten Aspekten. (Das Konsultationsschreiben können Sie hier herunterladen (PDF).) Die Stellungnahmen konnten bis zum 17. Januar 2025 eingereicht werden.
Im nächsten Schritt wird das BMWK die Stellungnahmen analysieren und in das weitere Verfahren einbeziehen. Zudem wird eine Auswertung der Konsultation veröffentlicht und der Europäischen Kommission zusammen mit der offiziellen Anmeldung der Maßnahme zum Zweck der beihilferechtlichen Genehmigung zur Verfügung gestellt werden.