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Gebotsphase
Klimaschutzverträge stoßen auf reges Interesse

17.07.24 | Vier Monate lang hatten Unternehmen der energieintensiven Branchen die Möglichkeit, sich um eine Förderung zu bewerben. Am 11. Juli 2024 endete die Antragsfrist – eine erste Bilanz.

Am Donnerstag, 11. Juli 2024, endete die Antragsfrist für die erste Gebotsrunde der Klimaschutzverträge, die am 12. März 2024 von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im Rahmen einer Pressekonferenz eröffnet worden war. Damit hatten Unternehmen der energieintensiven Industriezweige, die im Sommer 2023 erfolgreich am vorbereitenden Verfahren teilgenommen hatten, vier Monate Zeit, um sich für eine Dauer von 15 Jahren um eine Förderung ihrer Transformationsprojekte mit einem Volumen von jeweils bis zu einer Milliarde Euro zu bewerben.

Und die Bilanz fällt durchweg positiv aus: Rund 20 Anträge auf eine Förderung gingen ein – und zwar sowohl aus der Großindustrie als auch aus dem Mittelstand. Ihr Gesamtvolumen liegt deutlich über der Summe von vier Milliarden Euro, die für die erste Förderrunde zur Verfügung steht.

Neues Förderprogramm kommt gut an    

Im nächsten Schritt wird nun geprüft, ob alle Anträge die formalen Kriterien erfüllen. Danach beginnt das wettbewerbliche Verfahren, in dem die Gebote der Unternehmen über die Kosten, die sie für die Einsparung einer Tonne CO2 veranschlagen, miteinander verglichen werden. Den Zuschlag für einen Klimaschutzvertrag erhalten dann diejenigen Antragsteller, die am kostengünstigsten planen. Der Abschluss der ersten Klimaschutzverträge soll im Herbst 2024, voraussichtlich im Oktober, erfolgen.

Deutschland ist das erste Land weltweit, das eine Förderung durch Klimaschutzverträge in dieser Form an den Start bringt. Mit dem Förderprogramm, das privatwirtschaftlichen Hedging-Verträgen nachempfunden ist und auf ein neuartiges Auktionsverfahren setzt, werden Unternehmen CO2-intensiver Branchen wie Stahl, Chemie oder Papier darin unterstützt, möglichst schnell auf klimafreundliche Technologien umzusteigen. Dies ist notwendig, um das im Bundes-Klimaschutzgesetz verankerte Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.