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Beihilferecht
Brüssel billigt Klimaschutzverträge

16.02.2024 | Die EU-Kommission hat heute grünes Licht für die Klimaschutzverträge gegeben. Damit steht dem Start des Programms in Deutschland beihilferechtlich nichts mehr im Wege.

Die Europäische Kommission hat heute die beihilferechtliche Genehmigung für das neue, zunächst mit vier Milliarden Euro ausgestattete Instrument der Klimaschutzverträge erteilt. Damit sind auf EU-Ebene alle Voraussetzungen für den Start des innovativen Programms, das die energieintensive Industrie in Deutschland bei der Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse unterstützen soll, erfüllt.

„Die vier Milliarden Euro werden in ehrgeizige Projekte zur Emissionsminderung in der industriellen Wertschöpfung fließen und die Treibhausgasbelastung in Deutschland erheblich mindern. So wird die Regelung zu den Klimazielen der EU beitragen. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass etwaige Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt bleiben.“
Margrethe Vestager, für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission

Nachdem Brüssel grünes Licht für die Klimaschutzverträge gegeben hat, plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nun, zeitnah den ersten Förderaufruf an Unternehmen zu veröffentlichen, um besonders energieintensiven Unternehmen möglichst bald Gelegenheit zu geben, sich um einen Klimaschutzvertrag zu bewerben.

„Jetzt eröffnen sich ganz neue Entwicklungs- und Innovationsmöglichkeiten – vor allem für Branchen mit hohem Energieverbrauch. Energieintensive Unternehmen können nun neue Technologien einsetzen und auf klimafreundliche Energien umstellen. Damit erhalten sie national wie international eine wegeweisende Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität. Wir werden nun alles vorbereiten, um schnell die ersten Klimaschutzverträge anzubieten. Das neue Verfahren sorgt für nachhaltige Wertschöpfung mit wegeweisenden, klimafreundlichen Technologien und für zukunftsfähige Arbeitsplätze in Deutschland. Auch der Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur wird damit besser vorangetrieben. Die EU-Kommission, insbesondere Vizepräsidentin Margrethe Vestager und ihr Team, haben uns bei dem Genehmigungsverfahren sehr konstruktiv begleitet.“
Robert Habeck, Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Klimaschutzverträge sollen moderne, klimafreundliche Produktionsverfahren in den energieintensiven Industriebranchen anstoßen, zum Beispiel in der Papier-, Glas-, Stahl- und Chemieindustrie. Dafür gleichen sie dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus. Dadurch werden unmittelbar große Mengen an Treibhausgasen vermieden. Insgesamt sollen Emissionen in Höhe von rund 350 Millionen Tonnen CO2 über die Laufzeit des Förderprogramms bis 2045 reduziert werden.

Vor allem sollen die Klimaschutzverträge die dringend notwendige Markttransformation anstoßen: Klimaschutzverträge setzen einen Anreiz, dass die erforderlichen neuen Technologien und dafür notwendige Infrastrukturen, wie etwa Produktionsanlagen und Pipelines für Wasserstoff, schon jetzt in Deutschland entwickelt und gebaut werden.

Auch das Know-how in der Finanzierung, beim Bau und beim Betrieb von klimafreundlichen Anlagen sowie Märkte für klimafreundliche Endprodukte (grüne Leitmärkte) werden damit entwickelt. Klimaschutzverträge sichern damit die Stärke des Industrie- und Innovationsstandorts Deutschland.